Streit kann zu Preiserhöhungen führen
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. In diesem Fall könnte der „Dritte“ allerdings gewaltig in die Röhre gucken. Der Ausgang des von der Primacom angestrengten Missbrauchsverfahrens gegen Kabel Deutschland wird also mit Spannung erwartet.
Hintergrund für den ganzen Unmut, der nun zum Verfahren führt, ist der Streit über die Tarife, zu denen Kabel Deutschland als NE3-Betreiber die TV-Signale an andere Netzbetreiber liefert. Nach Meinung von Primacom sind diese Preise zu hoch und somit ist Klage geboten.
Kleinere Netzbetreiber, die nicht über eine eigene Kopfstelle verfügen, sind in der Regel davon abhängig, das Fernsehsignal der drei großen Anbieter (Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW) zu übernehmen. Eine freie Auswahl des Anbieters besteht für die kleinen Netzbetreiber dabei allerdings nicht, da meist nur ein Signalgeber für einen bestimmten Bereich zur Verfügung steht. Zwar unterliegen die „Großen“ dadurch der Regulierung was ihre Preisgestaltung angeht, doch werden diese Preise nicht vorweg von der Bundesnetzagentur genehmigt. Erst, wenn dementsprechende Beschwerden auftreten, schaltet sich die Regulierungsbehörde ein.
Immerhin werden nach eigenen Angaben rund 2,5 Millionen Haushalte von den kleinen Netzbetreibern mit Kabelfernsehen versorgt, rund die Hälfte erhält das TV-Signal noch direkt von den überregionalen Anbietern. Derzeit geht es in dem Verfahren jedoch „nur“ um die Bereiche Mainz und Osnabrück. Der Ausgang diese Prozesses wird jedoch als Meilenstein gesehen, denn, wenn Kabel Deutschland seine Preisgestaltung behaupten kann und Primacom mit seiner Missbrauchsklage verliert, werden für die kleinen, abhängigen Kabelnetzbetreiber massive Preiserhöhungen erwartet. Das wiederum erhöht auch die Kosten für deren Kunden – im schlimmsten Fall um bis zu 50 Prozent. Bis zum 28. Dezember muss die Bundesnetzbehörde nun eine Entscheidung treffen, damit geklärt wird, wer als „dummer Dritte“ nach Hause gehen wird.