Wird Kabelfernsehen abgeschaltet?
Kabelfernsehen bleibt in Deutschland weiterhin bestehen, es wird nicht abgeschaltet. Die Veränderung, die ansteht, betrifft die Art und Weise, wie die Kosten für den Anschluss abgerechnet werden. Ab dem 1. Juli 2024 wird das bisherige Nebenkostenprivileg abgeschafft, das es ermöglicht hat, die Kosten für das Kabelfernsehen pauschal über die Betriebskosten abzurechnen.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen Mieter und Mieterinnen individuell einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen, falls sie den Dienst weiterhin nutzen möchten. Dies stellt eine signifikante Änderung in der deutschen Rechtslage dar und betrifft rund 12 Millionen Haushalte, die bislang ihren Kabelanschluss automatisch über die Nebenkosten bezahlt haben.
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist das Ergebnis einer Gesetzesnovelle, die eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorsieht. Die betroffenen Haushalte haben die Möglichkeit, sich direkt an die Kabelanbieter zu wenden, um individuelle Vereinbarungen zu treffen und die Verfügbarkeit sowie die Konditionen zu klären. Hierbei wird eine Bandbreite an Preismodellen erwartet, die den neuen Gegebenheiten Rechnung tragen.