Ist Kabel TV kostenlos?
Nein, eigentlich nicht. Bei einem sehr alten Mietvertrag oder einem besonders wohlwollendem Vermieter kann es vorkommen, dass Sie für den reinen Kabelanschluss und die sogenannte Grundversorgung mit Kabel-TV nichts bezahlen. In der Regel wird aber schon im Mietvertrag vereinbart, dass der Kabelanschluss „unabhängig von der Benutzung“ über die Nebenkosten bezahlt wird. In Ihrer Betriebskostenabrechnung finden Sie dann eine Position mit der Bezeichnung „Bereitstellungsentgelt für den Breitband-Kabelanschluss“ oder ähnlichem Wortlaut. Nicht selten sind das 100-150 Euro pro Jahr.
Dieses sogenannte „Nebenkostenprivileg“, d.h. die Erlaubnis, den Kabelanschluss einfach über die Nebenkosten abzurechnen entfällt ab 2021. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.